Sage 100 Voraussetzungen in Kürze :
Die Sage 100 bietet allen Anweder eine umfassende Integration der Anforderungen an die E-Rechnung ab Herbst 2024 ( Sage 100 Version ab ~ 11.2024 ). Mails mit E-Rechnung (erweitertete PDF - Inhalt nur maschinenlesbar) müssen empfangen und gesichert werden können. Zur Speicherung empfehlen wir das Sage 100 DMS System.
Allgemein :
Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen E-Rechnungen gemäß EN 16931 ausstellen und empfangen können. Jedoch gibt es Ausnahmen für die Ausstellung von E-Rechnungen, sodass die umfassende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen erst ab 2028 greift.
- Rechnungen unter 250 Euro (§ 33 UStDV)
- Fahrausweise (§ 34 UStDV)
- Rechnungen an Endverbraucher
Übergangsregelungen gemäß Wachstumschancengesetz
Papierrechnungen oder andere elektronische Formate, die nicht der EN 16931 Definition entsprechen (keine XRechnung, kein ZUGFeRD), sind noch erlaubt :
- Bis Ende 2025 für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025.
- Bis Ende 2026 für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026.
- Bis Ende 2027 für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2027, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens, das die Rechnungen ausstellt, im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug.
Spezielle Regelung für EDI-Übermittlungen
Ein anderes elektronisches Format, das nicht der Definition des Wachstumschancengesetzes entspricht, ist bis Ende 2027 zulässig, wenn der Umsatz mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) übermittelt wird.
Zuletzt bleibt der Hinweis, das in allen Unternehmen durch die E-Rechnung sowohl eine Verringerung der Prozesszeiten wie auch Einsparungen möglich sind.
Aufgrund der vielen Anfragen zum Jahreswechsel empfehlen wir allen Kunden frühzeitig Termine zu einer Etablierung der E- Rechnung in Ihrem Unternehmen zu buchen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.